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Pflanzen- und umweltgerechte Düngung von Arznei- und Gewürzpflanzen in Bayern 2020

Umsetzung der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305)

Die Feldkulturen der Arznei-, Tee-, Gewürz- und Kosmetikpflanzen (kurz: Arznei- und Gewürzpflanzen) müssen wie alle anderen Feldfrüchte gedüngt werden – bedarfsgerecht und umweltgerecht. Die Düngeverordnung vom 02.06.2017 regelt unter anderem die Ermittlung des Stickstoff- und Phosphor-Düngebedarfs sowie die N- und P-Nährstoffbilanzierung vor allem in der Form, im Umfang und in den Konsequenzen. Die Düngung entsprechend des Bedarfs und des Entzugs der Pflanzen entspricht der guten fachlichen Praxis.

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Bildquelle: © Dr. Heidi Heuberger ; Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft